Der Energieausweis nach Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014)
Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014) ist seit dem 01. Mai 2014 gültig. Mit der Novellierung dieser Verordnung sind maßgebliche Änderungen bei den Energieausweisen - verbrauchsbasiert und bedarfsbasiert - in Kraft getreten! Die EnEV2014 schreibt vor: wer als Eigentümer seine Immobilie verkauft oder vermietet, benötigt einen Energieausweis, welcher die energetische Qualität des Gebäudes für den Käufer oder Mieter ausweist. |
Downloaden Sie sich das Auftragsformular (pdf-Datei) für den Energieausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauches (Verbrauchsausweis). Sie können das Formular ausdrucken und „per Hand“ ausfüllen, oder Sie tragen die erforderlichen Daten direkt in das pdf-Dokument auf Ihrem PC ein, drucken es aus und senden es uns unterzeichnet zurück.
Sie haben alle Daten parat und wollen gleich „loslegen“? Für alle schnell entschlossenen, die auch noch Kosten sparen wollen geht es hier zur direkten Eingabe der Daten. Bitte beachten Sie, der folgende Link führt zu unserem Kooperationspartner LEonmedia , Kantstraße 53 in 04275 Leipzig.
hier geht es zur Erstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohngebäude | hier geht es zur Erstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Nicht-Wohngebäude |
Die wichtigsten Neuerungen zum Energieausweis
Neue Regeln für Kauf & Vermietung von Immobilien
Die wesentlichste Änderung für Eigentümer: Sie müssen seit 1. Mai 2014 in Immobilienanzeigen für den Verkauf oder die Vermietung des Gebäudes oder einer Wohnung diese Informationen nach §16 ausweisen:
* Art des Energieausweises (bedarfs- oder verbrauchsbasiert) |
* Baujahr des Gebäudes |
* Energieeffizienzklasse |
* Endenergieverbrauch/-bedarf (je nach Art des Ausweises) |
* primärer Heizträger |
Darüber hinaus sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, den Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Findet keine Besichtigung statt, muss der Eigentümer den Energieausweis dem potenziellen Käufer oder Mieter unverzüglich - spätestens bei Aufforderung - vorlegen. Ist der Vertrag geschlossen, muss der Käufer oder Mieter umgehend das Original oder eine Kopie des Energieausweises erhalten.
Registriernummer auf der ersten Seite
Die EnEV2014 sieht strengere Kontrollen vor, ob die entsprechenden Vorgaben rund um den neuen Energieausweis erfüllt werden. Zu diesem Zweck erhält jeder neue Energieausweis eine Registriernummer auf der ersten Seite.
Die Energieausweise nach EnEV2014 sind nur noch mit dieser Registriernummer gültig!
Kürzerer Bandtacho und Energieeffizienzklassen
Energieausweise für Wohngebäude, die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, sehen anders aus als die bisherigen Energieausweise. Der farbige Bandtacho reicht nicht mehr bis zu einem Endenergiebedarf von 400 kWh, sondern nur noch bis 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten ergänzen nun die Energieeffizienzklassen den Bandtacho. Die insgesamt neun Klassen reichen von A+ (< 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr) bis H (> 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr). Die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweise haben wie bisher eine Gültigkeit von zehn Jahren. Bereits vorliegende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit. Die Modernisierungsempfehlungen sind weiterhin ein fester Bestandteil des Dokuments.
Der Bandtacho reicht seit 1. Mai 2014 nicht mehr bis zu einem Endenergiebedarf 400 kWh, sondern nur noch bis 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Erweiterte Aushangpflicht
Bislang musste der Energieausweis in öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche größer als 1.000 Quadratmeter ausgehängt werden.
Seit dem 1. Mai 2014 besteht eine erweiterte Aushangpflicht für folgende Gebäude:
* für gewerblich genutzte Gebäude mit einer Nutzfläche größer als 500 m².
* ab dem 8. Juli 2015 für gewerblich genutzte Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m².
* für privat genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab einer Nutzfläche von 500 m².
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis)
Egal ob Verbrauchsausweis, Verbrauchspass, verbrauchsabhängiger Energieausweis, verbrauchsorientierter Energieausweis, verbrauchsabhängiger Energiepass, verbrauchsorientierter Energiepass oder verbrauchsbasierter Energiepass Sie alle basieren neben allgemeinen Angaben zum Haus auf dem Verbrauch an Energie, welche zum Erwärmen der Räume und des Wassers benötigt wird.
Für den verbrauchsbasierten Energieausweis benötigen Sie im Wesentlichen die verbrauchten Mengen an Strom, Gas, Öl, Holz oder Kohle aus den letzten drei Jahren.
Für den verbrauchsbasierte Energieausweis müssen folgende Daten vorhanden sein:
* Gebäudenutzfläche
* Wohneinheiten
* Leerstand (in %)
* Baujahr des Gebäudes
* Baujahr der Heizungsanlage
* Energieträger/Heizungssystem
* Energieverbrauch der letzten drei Jahre
* Warmwasserverbrauch und die mittlere Warmwassertemperatur (in °C)
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Da dieser Energieverbrauch durch die jährliche Heizkostenabrechnung bekannt ist, kann er wesentlich preiswerter erstellt werden
Sie wissen nicht genau, ob für Ihr Gebäude die Ausstellung des verbrauchsbasierten Energieausweises möglich ist? Prinzipiell ist ein verbrauchsbasierter Energieausweis möglich für alle:
* Wohngebäude oder
* Nicht-Wohngebäude
* mit 5 oder mehr Wohnungen oder
* Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 31. Oktober 1977 gestellt wurde oder
* Gebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau
der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
Führen Sie einfach unseren Haus-Check durch.
Der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis)
Für die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises finden sich im Internet die unterschiedlichsten Kostenangaben. Natürlich - der Aufwand für die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises kann je nach Objekt sehr stark variieren.
Im Unterschied zum verbrauchsbasierten Energieausweis gehen in die Berechnung des Bedarfausweises die Gebäudegeometrie und die wärmetechnische Eigenschaften der Gebäudehülle sowie Spezifika der Heizungsanlage ein, auf deren Grundlage nach einem normierten Verfahren die Bedarfswerte für Endenergie und Primärenergie ermittelt werden.
Auf Grund der stark verschärften Regelungen zur Datenerfassung der EnEV2014 können wir diesen Ausweis leider derzeit nicht online anbieten. In der Regel ist hierfür eine Begehung vor Ort durch einen sachverständigen Energieberater nötig.
Mit unserem Partner LEonmedia unterstützen wir Sie auch hier sehr gern. Wir arbeiten mit Energieberatern aus ganz Deutschland zusammen, die gern bereit sind Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot zu unterbreiten.
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