Miet- und Wartungsservice

Vertraglich geregelter Mietservice für Geräte und Systeme Genauso individuell wie die Ausarbeitung der Ausrüstungs- und Abrechnungsvariante für Ihr Objekt, ist unsere Beratung in Finanzierungsfragen. Nach §4 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) hat der Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die neuen Geräte und Systeme zu mieten. Die dafür anfallenden Mietraten sind im Rahmen der jährlichen Abrechnung umlagefähig.

Ob zur Erstausstattung im Neubau oder zur zeitgemäßen Umstellung auf modernere Mess- und Erfassungssysteme bei Modernisierung – als Hausbesitzer, Hausverwalter oder Wohnungsunternehmen haben Sie die Wahl: Für die Beschaffung von geeigneten Mess- und Erfassungsgeräten, die für Ihre Immobilie passen und Ihren Mietern und gewerblichen Nutzern den größtmöglichen Nutzen bringen, bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Geräte-Service-Programms neben dem Kauf auch den Mietservice für Geräte und Systeme an.

Vertraglich geregelter Wartungsservice für Geräte und Systeme

Kontinuierlicher und fachgerechter Wartungsservice erhöht die Lebensdauer Ihre Geräte und Anlagen und bewahrt Sie vor kostspieligen Störungen und Defekten.

Für Geräte, die der Eichordnung unterliegen, bieten wir Ihnen einen Wartungsservicevertrag an. Eichpflichtige Messgeräte müssen vor Ablauf der Eichgültigkeit nachgeeicht oder ausgetauscht werden (Warmwasserzähler und Wärmezähler alle 5 Jahre sowie Kaltwasserzähler alle 6 Jahre).

Als Gebäudeeigentümer bzw. von Ihnen autorisierte Hausverwaltungen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht verantwortlich.

Bei Abschluss eines Wartungsservicevertrags übernehmen wir die Überwachung der Eichgültigkeitsdauer und tauschen fristgerecht die Zähler gegen neu beglaubigte bzw. geeichte Geräte aus. Mess- und Erfassungsgeräte, die nicht der Eichpflicht unterliegen (wie z. B. elektronische Heizkostenverteiler) werden nach der üblichen technischen Nutzungsdauer ersetzt.

Selbstverständlich tauschen wir auch defekte Geräte während der Vertragslaufzeit. Die Raten beinhalten die jährliche Wartung während der Vertragslaufzeit. Nach dem Ende der Einsatz- bzw. Nutzungszeit der Geräte erhalten Sie ein neuwertiges Mess-/Erfassungsgerät inklusiv der Montage kostenlos.

Sie wünschen ein Angebot? Nehmen Sie gerne mit einer unserer regionalen Niederlassungen Kontakt auf.